Hetzel & Jülka Steuerberater
PartG mbB 

Londonstraße 10
97424 Schweinfurt (Maintal)

Tel.: 09721 – 71800

Steuerberatung – Jahresabschlüsse, Finanz- u. Lohnbuchhaltung und Betriebswirtschaftliche Beratung.

Wir helfen Ihnen in allen steuerlichen Angelegenheiten.

Die Steuerkanzlei Hetzel & Jülka in Schweinfurt, bietet  Ihnen ein fundiertes und aktuelles Expertenwissen. Neben den beiden Kanzleipartnern, Stefan Hetzel StB und Tobias Jülka StB, engagieren sich in unserem Team Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter und Steuerberater mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen für unsere Mandante

Kanzlei Online
Sparen Sie Zeit & Geld

Die Digitalisierung Ihrer Arbeitsprozesse verschafft Ihnen viele Vorteile, Sie sparen Zeit und Kosten, arbeiten umweltfreundlich und zudem sind Ihre Unterlagen sicher für die nächste Betriebsprüfung.

Wir von der Steuerkanzlei Hetzel & Jülka sind seit Jahren Ihr kompetenter Ansprechpartner in Schweinfurt in allen Fragen des Steuerrechts!

Nichts ist so beständig, wie die Veränderung – besonders im Steuerrecht!

Mit uns behalten Sie den Überblick, was wirklich wichtig für Sie ist. Hier ein paar aktuelle Informationen aus dem Steuerrecht!

Grundstücksbewertung im Bundesmodell rechtswidrig?   Finanzverwaltung reagiert mit Ländererlass

Ab dem 1.1.2025 wird die Grundsteuer für Grundstücke nach einer geänderten Bemessungsgrundlage erhoben, die derzeit für sämtliche Grundstücke in Deutschland neu festgestellt und den Grundstückseigentümern mitgeteilt wird. Die Bundesländer haben sich für unterschiedliche Bewertungsmodelle entschieden. Eines dieser Modelle, das sog. „Bundesmodell“, ist Gegenstand mehrerer gerichtlicher

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BFH hat Bedenken gegen die Beschränkung der Verlustabzugsverrechnung bei Termingeschäften

Einkünfte aus Kapitalvermögen sind steuerpflichtig mit erheblichen Erschwernissen im Bereich der Verlustverrechnung. Speziell für Kapitalerträge aus Termingeschäften gilt seit 2021 eine doppelte Verlustverrechnungsbeschränkung. Diese sieht so aus, dass derartige Verluste nur mit Gewinnen aus anderen Termingeschäften oder Stillhalterprämien verrechnet werden dürfen. Ein Ausgleich mit anderen

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Fälligkeitstermine September 2024

Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli-Zuschlag (mtl.), Einkommen-, Kirchen-, Körperschaftsteuer, Soli-Zuschlag: 10.9.2024 (Zahlungsschonfrist 13.9.2024) Sozialversicherungsbeiträge: 24.9.2024 (Abgabe der Erklärung) (Zahlung 26.9.2024)

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