Hetzel & Jülka Steuerberater
PartG mbB 

Londonstraße 10
97424 Schweinfurt (Maintal)

Tel.: 09721 – 71800

Steuerberatung – Jahresabschlüsse, Finanz- u. Lohnbuchhaltung und Betriebswirtschaftliche Beratung.

Wir helfen Ihnen in allen steuerlichen Angelegenheiten.

Die Steuerkanzlei Hetzel & Jülka in Schweinfurt, bietet  Ihnen ein fundiertes und aktuelles Expertenwissen. Neben den beiden Kanzleipartnern, Stefan Hetzel StB und Tobias Jülka StB, engagieren sich in unserem Team Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter und Steuerberater mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen für unsere Mandante

Kanzlei Online
Sparen Sie Zeit & Geld

Die Digitalisierung Ihrer Arbeitsprozesse verschafft Ihnen viele Vorteile, Sie sparen Zeit und Kosten, arbeiten umweltfreundlich und zudem sind Ihre Unterlagen sicher für die nächste Betriebsprüfung.

Wir von der Steuerkanzlei Hetzel & Jülka sind seit Jahren Ihr kompetenter Ansprechpartner in Schweinfurt in allen Fragen des Steuerrechts!

Nichts ist so beständig, wie die Veränderung – besonders im Steuerrecht!

Mit uns behalten Sie den Überblick, was wirklich wichtig für Sie ist. Hier ein paar aktuelle Informationen aus dem Steuerrecht!

Gefälschte Steuerbescheide per Post im Umlauf

In Niedersachsen warnen Polizei und Finanzämter vor gefälschten Steuerbescheiden, die per Briefpost an Bürger verschickt werden. Betrüger versuchen mit täuschend echt aussehenden Schreiben, Geld von potenziellen Opfern zu erbeuten. So wurden beispielsweise Briefe versendet, die angeblich vom nicht existierenden Finanzamt Bad Salzdetfurth stammen und zur

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Deutliche Gebührenerhöhung für gerichtliche Registereintragungen geplant

Die Eintragungsgebühren ins Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister sollen aufgrund deutlich gestiegener Sach- und Personalkosten bei den Registergerichten um 50 % erhöht werden. Angesichts der angespannten Haushaltslage der Bundesländer soll eine weitgehende Refinanzierung des Aufwands der Registergerichte durch die Gebühreneinnahmen erfolgen. So sieht es der

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Unterhalt als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung auch bei Vermögen des Empfängers?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Unterhaltsleistungen nur dann eine einkommensteuerlich zu berücksichtigende außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn das Vermögen des Unterhaltsempfängers 15.500 € nicht übersteigt. Die monatlichen Unterhaltsleistungen sind – jedenfalls bis zu einem bestimmten Zeitpunkt – nicht in die Vermögensberechnung mit einzubeziehen. Das beklagte

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